So lösen Sie Ihre Rehasport-Verordnung ein.
Redaktion G Power · Stand: 2. Oktober 2026
Ich habe von meiner Ärztin ein Formular für Rehasport bekommen. Was mache ich jetzt damit?
Kurz gesagt: Ihre Arztpraxis stellt die Verordnung aus, Ihre Krankenkasse genehmigt sie, und dann bekommen Sie einen festen Platz in einer Gruppe. In der Regel umfasst eine Verordnung 50 Übungseinheiten, die Sie innerhalb von 18 Monaten nutzen können. Mit genehmigter Verordnung kostet Sie der Kurs nichts.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen Rehasport empfohlen, und nun halten Sie ein Formular in der Hand. Viele fragen sich an dieser Stelle, wer was ausfüllt und wann es losgehen kann. Der Weg ist kürzer, als er aussieht. Wir zeigen Ihnen die Schritte von der Verordnung bis zur ersten Stunde in Ihrem Kurs.
Was Rehasport ist.
Rehasport ist Bewegung in einer festen Gruppe unter fachkundiger Anleitung. Gesetzlich gilt er als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 64 SGB IX.2 Er soll Ausdauer und Kraft stärken und Koordination und Beweglichkeit verbessern.1 Sie lernen die Übungen so, dass Sie später allein weitermachen können. Fachleute nennen das Hilfe zur Selbsthilfe.1
Schritt 1. Die Verordnung.
Die Verordnung stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt aus. Das Formular heißt Muster 56. Es ist zugleich Ihr Antrag an die Krankenkasse.2 Die Praxis trägt die Diagnose ein, das Ziel, die Zahl der Übungseinheiten und wie oft Sie in der Woche kommen sollen. Möglich sind ein oder zwei Termine pro Woche, mit Begründung höchstens drei.1, 2 Sie können das Thema in der Praxis auch selbst ansprechen, wenn Sie glauben, dass Rehasport zu Ihnen passt.
Schritt 2. Die Genehmigung der Krankenkasse.
Ein Teil des Formulars ist für Sie. Dort tragen Sie den Anbieter ein, bei dem Sie üben möchten, mit Postleitzahl und Ort. Dann unterschreiben Sie und schicken das Formular an Ihre Krankenkasse.2, 3 Wie Sie uns dort eintragen, sagen wir Ihnen gern am Telefon.
Die Kasse muss den Rehasport vor dem Beginn bewilligen.1, 2 In der Regel heißt das: Erst wenn die Genehmigung da ist, beginnt Ihre erste Einheit. Manche Kassen haben mit bestimmten Anbietern ein einfacheres Verfahren vereinbart.3 Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, was für Sie gilt.
Schritt 3. Ihr Kursplatz bei uns.
Rufen Sie uns ruhig schon an, bevor die Genehmigung da ist. Dann wissen Sie, was Sie in das Formular eintragen, und wir können einen Platz für Sie einplanen. Zuerst lernen Sie in einem kostenlosen Schnupperkurs eine Stunde kennen. Danach bekommen Sie Ihren festen Platz in einer Gruppe. Das gemeinsame Üben in einer festen Gruppe gehört zum Rehasport dazu. Man kennt sich und tauscht sich aus.1
Wie lange die Verordnung gilt.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst eine Verordnung in der Regel 50 Übungseinheiten. Sie haben dafür 18 Monate Zeit.1, 2 Bei bestimmten schweren Erkrankungen können es 120 Einheiten in 36 Monaten sein. Das sind Richtwerte. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden.1
Zwei Dinge sind gut zu wissen. Einheiten, die Sie im bewilligten Zeitraum nicht nutzen, lassen sich grundsätzlich nicht auf später verschieben.1 Und die Kostenträger erwarten, dass Sie regelmäßig kommen. Unterbrechungen sollen begründete Ausnahmen bleiben, etwa eine Urlaubsreise, ein Aufenthalt im Krankenhaus oder eine Krankschreibung.1
Was Sie mitbringen.
- Ihre genehmigte Verordnung.
- Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
Was Sie für die Übungen brauchen, stellen wir. Die Sportkleidung zahlt die Krankenkasse nicht.1
Häufige Fragen.
Was ist, wenn ich einen Termin nicht schaffe? Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail an studio@livit-center.de ab. Eine Absage am Telefon können wir leider nicht anerkennen. Dann kann jemand anderes Ihren Platz nutzen. Wichtig zu wissen: Einheiten, die Sie im bewilligten Zeitraum nicht nutzen, verfallen. Und wer öfter ohne Grund fehlt, bei dem dürfen wir den Rehasport nach den Regeln der Kassen beenden.
Kann ich die Gruppe wechseln? Grundsätzlich üben Sie in Ihrer festen Gruppe. Ein Wechsel ist möglich, wenn es einen Grund gibt. Das kann zum Beispiel sein, dass sich Ihre Arbeitszeiten ändern oder dass die Übungen in einer Gruppe nicht zu Ihnen passen.1 Sprechen Sie dazu Ihre Kursleitung an.
Was passiert, wenn die Einheiten aufgebraucht sind? Dann gibt es mehrere Wege. Welche das sind und was sie kosten, lesen Sie im Beitrag Was Rehasport kostet und wie es danach weitergeht.
Was Training nicht kann.
Rehasport ergänzt Ihre Behandlung. Er ersetzt weder den Besuch in der Arztpraxis noch eine verordnete Physiotherapie. Die Kursleitung stellt keine Diagnosen. Wie stark sich Beschwerden bessern, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen. Gute Studien dazu, wie gut der deutsche Rehasport selbst wirkt, gibt es bisher kaum. Es gibt nur wenige kleine Untersuchungen. Fest steht: Die Ziele lassen sich nach den Regeln der Kostenträger nur mit regelmäßiger Teilnahme erreichen.1 Wenn sich Ihre Beschwerden verschlechtern, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Was das bei uns im Studio bedeutet.
Unsere Rehasport-Kurse haben höchstens 13 Plätze. Sie finden Montag bis Freitag vormittags und nachmittags statt, mittwochs auch am Abend. Wer nicht lange stehen kann, übt im Kurs „Rehasport auf dem Hocker“. Dort machen Sie alle Übungen im Sitzen. Die Kurse leiten David, unser Fitness- und Rehasport-Trainer, und Corinna, unsere Rehasport-Trainerin. Sie zeigen jede Übung und korrigieren, wenn es nötig ist.
Mit genehmigter Verordnung zahlen Sie für die Kurse nichts. Der Schnupperkurs ist ebenfalls kostenlos. Sie finden uns am Friedrich-Bergius-Ring 52 in Würzburg-Lengfeld. Der Eingang ist ebenerdig und barrierefrei, Parkplätze gibt es direkt vor der Tür. Den Kursplan finden Sie auf unserer Seite Rehasport in Würzburg.
Ihr nächster Schritt.
Rufen Sie uns an unter 0931 27898772 und vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Schnupperkurs. Dabei beantworten wir auch Ihre Fragen zur Verordnung. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Quellen.
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, in Kraft seit 1. Januar 2022. Ziffern 2.2, 2.4, 4.1, 4.4.1, 9.3, 14.2, 14.3, 15.1, 15.2, 16.3 sowie Anlagen 2 und 3. PDF bei der BAR
- Vordruckerläuterungen zu Muster 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / für Funktionstraining“, Dateistand 3. Januar 2023, veröffentlicht von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. PDF bei der KV Mecklenburg-Vorpommern
- KNAPPSCHAFT: Rehasport und Funktionstraining. Informationen für Versicherte, abgerufen am 2. Oktober 2026. knappschaft.de
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Therapeutin. Die rechtlichen Angaben geben den Stand vom 2. Oktober 2026 wieder. Was im Einzelfall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse.





