Allgemeine Geschäftsbedingungen

G Power Fitnessstudio (LIVIT Center UG (haftungsbeschränkt)) — Stand: Juni 2026


§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsbeginn

Ihr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen des G Power Fitnessstudios im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist entweder der 1. Tag oder der 15. Tag eines Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum festgelegt, so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet.


§ 2 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung (für Verträge außerhalb des Studios)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LIVIT Center UG, Friedrich-Bergius-Ring 52, 97076 Würzburg, E-Mail: info@livit-center.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.


§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht des Mitglieds

Unbeschadet des ordentlichen Kündigungsrechts kann das Mitglied den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  1. Dauerhafter Erkrankung oder Verletzung: Wenn das Mitglied aufgrund einer ärztlich attestierten Erkrankung oder Verletzung dauerhaft (voraussichtlich mehr als 3 Monate) nicht in der Lage ist, die Einrichtungen des Studios zu nutzen. Die außerordentliche Kündigung ist mit einem ärztlichen Attest zu belegen.
  2. Wohnortwechsel: Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine Entfernung von mehr als 50 km vom Studio verlegt und dadurch die Nutzung unzumutbar wird. Der Wohnortwechsel ist durch eine behördliche Ummeldebescheinigung nachzuweisen.
  3. Schwangerschaft: Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Training aus ärztlicher Sicht nicht mehr möglich oder empfohlen wird (ärztliches Attest erforderlich).
  4. Wesentliche Leistungsänderungen durch das Studio: Wenn das G Power Fitnessstudio das vereinbarte Leistungsangebot dauerhaft und erheblich reduziert und die Änderung dem Mitglied nicht zumutbar ist.

Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail (info@livit-center.de) mit entsprechendem Nachweis einzureichen. Sie wird zum Ende des laufenden Monats wirksam, frühestens jedoch nach Eingang des Nachweises.


§ 4 Mitgliedskarte und Foto

Sie erwerben die Mitgliedskarte mit Zahlung der einmaligen Kartengebühr. Im Falle eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Verlustes oder Defekts der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 10,– Euro, es sei denn, Sie weisen nach, dass dem G Power im konkreten Fall kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Um einem Missbrauch Ihrer Mitgliedskarte vorzubeugen, führen wir Eingangskontrollen durch. Die Hinterlegung eines Fotos in unserer Verwaltungssoftware ist freiwillig. Ohne Foto erfolgt die Kontrolle über ein behördliches Lichtbilddokument.

Die Nutzung der Karte und damit das Training ist nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Sie sind verpflichtet, Ihre Karte vor der Nutzung durch Dritte zu schützen und bei Verlust diesen umgehend dem G Power zu melden. Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen diese Pflichten verlangt das G Power einen Schadensersatz, dessen Höhe sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden richtet. Als Richtwert gilt ein Betrag von bis zu 150,– Euro. Sofern Sie nachweisen können, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schulden Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.


§ 5 Clubnutzung

Sie schließen Ihre Mitgliedschaft für die Nutzung des G Power Fitnessstudios ab. Sie können das Studio an sämtlichen Tagen während der jeweiligen Öffnungszeiten nutzen. Aktuelle Öffnungszeiten sind im Studio ausgehängt und auf der Website abrufbar. Das G Power behält sich vor, Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen vorübergehend anzupassen; eine Anpassung dauerhafter Natur von mehr als 20 % der bisherigen Öffnungszeiten begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mitglieds (vgl. § 3 Nr. 4).


§ 6 Hausordnung

Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht des G Power und die Regeln der im Studio aushängenden Hausordnung durchzusetzen. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.


§ 7 Mitgliedschaftsverträge mit fester Laufzeit

Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat (Verlängerungslaufzeit), sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigung ist spätestens 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit einzureichen.

Kündigungsformen: Die Kündigung kann eingereicht werden:

  • schriftlich (handschriftlich unterzeichnet) im Studio,
  • per E-Mail an info@livit-center.de mit eindeutiger Identifikation (Name, Mitgliedsnummer),
  • per Brief an: LIVIT Center UG, Friedrich-Bergius-Ring 52, 97076 Würzburg.

Das G Power bestätigt den Eingang der Kündigung innerhalb von 5 Werktagen. Erhalten Sie keine Bestätigung, wenden Sie sich bitte direkt an das Studio.


§ 8 Servicepauschale für die Trainingsplanerstellung

(1) Für die Erstellung eines individuellen Trainingsplans erhebt das G Power eine Servicepauschale in Höhe von 29,90 Euro (inkl. gesetzlicher MwSt.).

(2) Bei Abschluss eines 2-Monatsspecials wird die Servicepauschale einmalig zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.

(3) Bei Mitgliedschaftsverträgen mit fester Laufzeit wird die Servicepauschale erstmalig ab dem dritten Monat und anschließend quartalsweise fällig. Das Mitglied wird mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit über die bevorstehende Erstellung eines neuen Trainingsplans informiert.

(4) Das Mitglied kann die Erstellung eines neuen Trainingsplans innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung schriftlich oder per E-Mail ablehnen. In diesem Fall entfällt die Servicepauschale für das betreffende Quartal. Die Ablehnung hat keinen Einfluss auf die übrige Mitgliedschaft.

(5) Die Servicepauschale deckt die Kosten für Erstellung, Anpassung und Beratung bezüglich des Trainingsplans durch qualifizierte Trainer. Zusätzliche Änderungen außerhalb des vereinbarten Intervalls können gesondert berechnet werden; das Mitglied wird vorab informiert.

(6) Bereits entrichtete Servicepauschalen sind im Falle einer Kündigung nicht erstattungsfähig.


§ 9 Mitgliedsbeitrag und Zahlungsweise

Der Monatsbeitrag ist im Voraus zu entrichten. Er wird – bei Vertragsbeginn am Monatsersten – zum Monatsersten, bei Beginn am 15. zum 15. des Monats fällig. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

Sollte ein Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug geraten, kann das G Power sämtliche offenen Beiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig stellen. Bei vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschriften kann das G Power auf Barzahlung umstellen sowie eine Aufwandspauschale von 2,– Euro zuzüglich der tatsächlichen Bankgebühren berechnen.

Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer führen ab deren Inkrafttreten zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.


§ 10 Preisanpassung

Das G Power ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Eine Erhöhung ist auf maximal 5 % des aktuellen Beitrags begrenzt und wird dem Mitglied mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der Erhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, hat es das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Auf dieses Recht wird das Mitglied in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.


§ 11 Betreuungspaket und Mitgliedskarte

Betreuungspaket und Mitgliedskarte werden als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss per Bankeinzug oder durch die vereinbarte Zahlungsart fällig.


§ 12 Einmalzahler-Mitgliedschaft

Sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren sind bei Vertragsabschluss per Bankeinzug oder durch die vereinbarte Zahlungsart zu entrichten.


§ 13 Firmen- und Gruppenmitgliedschaft

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt das G Power eine Firmen- & Gruppenmitgliedschaft zu den vereinbarten Konditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen wird die Mitgliedschaft auf einen regulären Tarif umgestellt. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.


§ 14 Rehasport – Teilnahme, Absagen und Abrechnung

(1) Für alle Rehasport-Kurse ist eine Absage der Teilnahme spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail an studio@livit-center.de erforderlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs.

(2) Absagen telefonisch, mündlich oder über Dritte werden aus Dokumentationsgründen nicht anerkannt.

(3) Erfolgt keine rechtzeitige Absage, gilt die Kursstunde als wahrgenommen. In diesem Fall ist das G Power berechtigt, die Stunde intern als durchgeführt zu erfassen. Eine Abrechnung gegenüber Krankenkassen oder Kostenträgern erfolgt ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistungen im Rahmen der geltenden Abrechnungsvorschriften.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursorganisation durch rechtzeitige Mitteilungen zu unterstützen.

(5) Läuft die ärztliche Verordnung vor Ende der regulären Vertragslaufzeit aus, endet der Vertrag zum Monatsende des letzten verordnungsgemäß möglichen Kursbesuches.


§ 15 Bearbeitungspauschale im Rehasport

(1) Für die administrative Aufnahme und Einpflege in das Verwaltungssystem erhebt das G Power Fitnessstudio bei Beginn eines jeden Rehasport-Rezeptes eine einmalige Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,– Euro (inkl. gesetzlicher MwSt.). Die Pauschale deckt den Aufwand für die Anlage, Prüfung und Dokumentation der ärztlichen Verordnung sowie die Anmeldung beim zuständigen Kostenträger.

(2) Wird ein auslaufendes Rezept nicht bündig – d. h. ohne Unterbrechung zum Folgetag des letzten gültigen Verordnungstages – durch ein neues Rezept ersetzt, gilt dies als Neuaufnahme. In diesem Fall fällt erneut eine Bearbeitungspauschale von 10,– Euro an, da die Teilnehmerakte im System neu angelegt und die Anmeldung beim Kostenträger erneut durchgeführt werden muss.

(3) Eine bündige Verlängerung liegt vor, wenn das Folgerezept spätestens am letzten Tag der laufenden Verordnung im Studio vorgelegt wird und keine Unterbrechung der Kursteilnahme entsteht.

(4) Die Bearbeitungspauschale ist bei Vorlage des Rezeptes fällig und wird per Bankeinzug oder bar eingezogen.


§ 16 Kursänderungen durch das Studio

Das G Power behält sich vor, das Kursangebot zu ändern oder einzelne Kurse aus organisatorischen oder personellen Gründen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Bei dauerhafter Einstellung eines Kurses, für den eine Mitgliedschaft primär abgeschlossen wurde, wird dem Mitglied ein gleichwertiger Ersatzkurs angeboten. Ist ein solcher nicht verfügbar oder zumutbar, hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht.


§ 17 Haftung

Das G Power haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des G Power oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet das G Power nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Im Übrigen ist die Haftung des G Power für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen, soweit das G Power keine ausdrückliche Verwahrungspflicht übernommen hat.


§ 18 Datenschutz

Das G Power erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Umfassende Informationen zum Datenschutz – einschließlich Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie dem Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.gp-fitness.de/datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieses Vertrages.


§ 19 Kommunikation und Schriftform

Erklärungen, die nach diesem Vertrag der Schriftform bedürfen (insbesondere Kündigung, Ruheantrag, Vertragsübertragung, außerordentliche Kündigung), können eingereicht werden:

  • handschriftlich unterzeichnet im Studio oder per Post,
  • per E-Mail mit eindeutiger Identifikation (Vor- und Nachname, Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum) an info@livit-center.de.

Das G Power bestätigt schriftliche Eingänge innerhalb von 5 Werktagen.


§ 20 Vertragsübertragung

Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des G Power zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn:

  • der Dritte die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Berechtigungsnachweis bei Firmentarif),
  • keine offenen Zahlungsrückstände bestehen,
  • die Restlaufzeit des Vertrages mindestens 1 Monat beträgt.

Eine Verweigerung der Zustimmung aus anderen als den genannten Gründen erfolgt nicht.


§ 21 Ruhezeiten der Mitgliedschaft

Mitglieder können in begründeten Fällen – insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft oder beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt – eine Ruhezeit der Mitgliedschaft beantragen. Die Ruhezeit beträgt mindestens 1 Monat und höchstens 6 Monate pro Kalenderjahr. Ein schriftlicher Nachweis ist vorzulegen.

Während der Ruhezeit wird weder der Mitgliedsbeitrag noch die Servicepauschale erhoben. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.


§ 22 Minderjährige

Die Nutzung des Studios ist Mitgliedern ab 16 Jahren gestattet. Personen zwischen 16 und 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, der für alle vertraglichen Verbindlichkeiten des Minderjährigen haftet. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Studio nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen nutzen.


§ 23 Verhalten im Studio

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder bei beleidigendem, diskriminierendem oder aggressivem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder Personal kann das G Power nach vorheriger Abmahnung die Mitgliedschaft fristlos kündigen. Bei besonderer Schwere des Verstoßes kann auf eine Abmahnung verzichtet werden.


§ 24 Änderungsvorbehalt der AGB

Das G Power behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die Bedeutung des Schweigens wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.


§ 25 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg, soweit der Mitgliedspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


§ 26 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.