ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

G Power Fitnessstudio (LIVIT Center UG)

1. ABSCHLUSSDATUM UND VERTRAGSBEGINN

Ihr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen vom G Power Fitnessstudio im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist entweder der 1. Tag oder der
15. Tag des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum (Tag der Unterzeichnung) festgelegt, so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet.

2. IHRE MITGLIEDSKARTE – FOTO

Sie erwerben die Mitgliedskarten mit Zahlung der einmaligen Kartengebühr. Im Falle des verschuldeten Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Defekts der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 10 Euro, es sei denn, Sie weisen nach, dass dem G Power im konkreten Fall kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Um einem Missbrauch Ihrer Mitgliedskarte vorzubeugen, führen wir Eingangskontrollen durch. Wenn Sie bei Vertragsschluss ein Foto von sich zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lassen, geschieht dies automatisch über Ihr hinterlegtes Bild, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung Ihres Bildes ist freiwillig. Die Nutzung der Karte und damit das Training in unserem Club ist nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitgliedskarte vor der Nutzung Dritter zu schützen und bei Verlust diesen umgehend dem G Power zu melden. Bei jedem Verstoß gegen diese Pflichten verlangt das G Power von Ihnen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 350,– Euro. Sofern Sie nachweisen können, dass durch den Missbrauch der Karte kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schulden Sie nur den geringeren nachgewiesenen Betrag.

3. CLUBNUTZUNG

Sie schließen Ihre Mitgliedschaft für die Nutzung eines bestimmten Clubs ab. Sie können diesen Club an sämtlichen Tagen während der Öffnungszeiten nutzen.

4. GELTUNG UND DURCHSETZUNG DER HAUSORDNUNG

Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht des G Power und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.

5. MITGLIEDSCHAFTSVERTRÄGE MIT FESTER LAUFZEIT (Grundlaufzeit)

Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um die vertraglich bestimmte Verlängerungslaufzeit (1 Monat). Nach Ablauf der Verlängerungslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch wiederkehrend um die vertraglich vereinbarte Verlängerungslaufzeit. Die Mitgliedschaft ist 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit schriftlich zu kündigen. Bitte geben Sie Ihre Kündigung in Ihrem Club ab.

6. SERVICEPAUSCHALE FÜR DIE TRAININGSPLANERSTELLUNG

(1) Für die Erstellung eines individuellen Trainingsplans erhebt das G Power Fitnessstudio eine Servicepauschale in Höhe von 29,90 Euro (inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer).

(2) Bei Abschluss eines 2-Monatsspecials wird die Servicepauschale einmalig zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.

(3) Bei Mitgliedschaftsverträgen mit einer festen Laufzeit wird die Servicepauschale ab dem dritten Monat der Mitgliedschaft und anschließend quartalsweise erhoben. Die Fälligkeit der Servicepauschale orientiert sich an dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsintervall des Mitgliedsbeitrags.

(4) Die Servicepauschale wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bei separater Bezahlung gelten die für den Mitgliedsbeitrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten entsprechend.

(5) Die Servicepauschale deckt die Kosten für die Erstellung, Anpassung und Beratung bezüglich des Trainingsplans durch qualifizierte Trainer des G Power Fitnessstudios. Die Erstellung eines individuellen Trainingsplans erfolgt auf Basis eines persönlichen Beratungsgesprächs, um die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Mitglieds zu berücksichtigen.

(6) Änderungen oder Neuerstellungen des Trainingsplans auf Wunsch des Mitglieds außerhalb des im Absatz 3 genannten Intervalls können zusätzliche Kosten nach sich ziehen, über die das Mitglied vorab informiert wird.

(7) Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft sind bereits entrichtete Servicepauschalen nicht erstattungsfähig.

7. MITGLIEDSBEITRAG/BANKEINZUGSVERFAHREN

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Sollten Sie mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, so können sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden.

Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften kann das G Power Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen sowie eine Aufwandspauschale pro Rücklastschrift von 2,– Euro zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.

8. BETREUUNGSPAKET UND MITGLIEDSKARTEN

Betreuungspaket und Mitgliedskarten werden als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig und per Bankeinzug eingezogen oder sind durch die von Ihnen gewählte vertraglich vereinbarte andere Zahlungsart zu entrichten.

9. EINMALZAHLER-MITGLIEDSCHAFT (Vorauszahler Mitgliedschaft)

Falls Sie eine Einmalzahler-Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, sind sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren bei Vertragsabschluss per Bankeinzug oder durch die von Ihnen gewählte vertraglich vereinbarte andere Zahlungsart zu entrichten.

10. FIRMEN- & GRUPPENMITGLIEDSCHAFT

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen das G Power eine Firmen- & Gruppen-Mitgliedschaft zu den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen.

Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und Ihre Firmen- & Gruppen-Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt. Sie sind verpflichtet, dem G Power jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen.

11. HAFTUNG

Das G Power schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des G Power oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des G Power oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. DATENSCHUTZ

Das G Power erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die Sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. Das G Power nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, das G Power, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

13. SCHRIFTFORM

Schriftform nach diesem Vertrag setzt eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete
Erklärung der Partei voraus

Stand: 01.05.2023